§ 1 Allgemeines
(1) Alle
Lieferungen und Leistungen der Fa. Frank Kunstofftechnik erfolgen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum
Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
§ 2 Vertragsschluss bei Bestellungen im Internet
(1) Sämtliche Angebote der Fa. Frank Kunstofftechnik im Internet stellen eine unverbindliche
Aufforderung an den Kunden dar, bei der Fa. Frank Kunstofftechnik zu bestellen. Durch die
Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder
auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines
Kaufvertrages ab.
(2) Die Fa. Frank Kunstofftechnik ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines
Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung
anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Übermittlung einer E-Mail
erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer ab
Betriebssitz der Fa. Frank Kunstofftechnik. Kosten für Transporte, Verpackung und/oder
Versicherung trägt der Kunde und werden gesondert berechnet.
(2) Zahlungen erfolgen entweder per Vorkasse oder per Nachnahme.
(3) Der Kaufpreis wird in voller Höhe bei Lieferung fällig. Der Kunde kommt auch
ohne Mahnung 10 Tage nach der Fälligkeit in Verzug.
(4) Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und
sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt
der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.
§ 4 Widerrufsrecht
(1) Ist der Kunde Unternehmer, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB.
(2) Als Verbraucher hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware
das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe eines Angebots zu widerrufen. Eine
Begründung ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat schriftlich oder durch
Rücksendung der bestellten Ware zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde
verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer
Frist von 7 Tagen an die Fa. Frank Kunstofftechnik zurück zusenden.
Die dadurch entstehenden Kosten für die Rücksendung
trägt der Kunde (Käufer), es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der
bestellten Ware entspricht.
(3) Der Kunde hat für Untergang, Verbrauch, Veräußerung, Belastung,
Verarbeitung, Umgestaltung oder Verschlechterung der Ware Wertersatz zu leisten.
Dies gilt auch für Verschlechterung durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der
Ware. Hat der Kunde die Ware vor Ausübung des Widerrufsrechtes in Gebrauch
genommen, so ist die Fa. Frank Kunstofftechnik berechtigt, vom Kunden Wertersatz zu
verlangen. Eine Ersatzpflicht besteht nicht, wenn der Kunde die Ware lediglich
prüft und nicht darüber hinausgehend nutzt.
(4) Ein Widerrufsrecht nach § 4 (2) besteht nicht in den folgenden Fällen:
-
bei der Lieferung von
Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder auf die
persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund
Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind; (z.B.
Folien-Dekorsätze, Aufkleber/ Beklebungen, Gravuren, Lackierungen,
Textil-Drucke /-Bestickungen)
-
in den sonstigen
Fällen des § 312d Abs. 4 BGB.
§ 5 Lieferung, Lieferzeiten
(1) Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden
mitgeteilte Adresse.
(2) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung die Fa. frank
parts verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Ist der
Kunde Verbraucher, geht die Gefahr erst mit dem Eintreffen der Ware beim Kunden
über. Die Lieferfrist ist unverbindlich; sie beträgt im Allgemeinen vier bis
acht Werktage. Bei längeren Lieferzeiten, wird der Kunde informiert.
(3) Jede Lieferung steht unter der Bedingung, dass die Fa. Frank Kunstofftechnik selbst
rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird.
(4) Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale,
deren genauer Betrag bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet ist.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Ist der Kunde
Unternehmer, bleiben die verkauften Sachen Eigentum der Fa. Frank Kunstofftechnik bis zur
Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung ihr gegen den Kunden zustehenden
Ansprüche. Ist der Kunde Verbraucher, so verbleibt der Kaufgegenstand bis zur
vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentum der Fa. Frank Kunstofftechnik.
(2) Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiterveräußert, vermietet,
verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten
in Reparatur gegeben werden.
(3) Von einer Pfändung, von einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung
der Rechte der Fa. Frank Kunstofftechnik ist diese vom Kunden unverzüglich zu
benachrichtigen.
§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden
(1) Bei Eintreffen
hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen
und etwaige Mängel unverzüglich gegenüber der Fa. Frank Kunstofftechnik anzuzeigen. Ein
Gewährleistungsausschluss wird durch eine Zuwiderhandlung aber nicht begründet.
(2) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt
angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu
reklamieren und die Annahme zu verweigern. Dies ist der Fa. Frank Kunstofftechnik
unverzüglich mitzuteilen.
§ 8 Gewährleistung
(1) Ist der Kunde kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so hat die Fa.
Frank Kunstofftechnik im Falle eines Mangels das Recht der Wahl der Art der Nacherfüllung
(2) Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert
hat. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter
erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung
der Fa. Frank Kunstofftechnik, dass der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt
habe, widerlegt.
(3) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die
Abnutzung.
(4) Die Frist zur Geltendmachung von Mangelansprüchen beträgt bei neu
hergestellten Sachen 2 Jahre ab Lieferung. Bei gebrauchten Sachen beträgt sie
für Verbraucher 1 Jahr ab Lieferung; im Verhältnis zu Unternehmen sind
Mangelansprüche bei gebrauchten Sachen ausgeschlossen.
(5) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
- Mängel, die durch
Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden
verursacht werden;
- Schlechte Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen
- Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse
- Schäden durch höhere Gewalt
- Schäden durch Verwendung ungeeigneter Werkzeuge oder Hilfsmittel
- Mängel und Schäden durch Verschleiß
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
§ 9 Haftung
(1) Die Fa. Frank Kunstofftechnik haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ist der Kunde
Verbraucher, gilt dies nicht für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der
Fa. Frank Kunstofftechnik oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung
ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fa.
Frank Kunstofftechnik - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit -
nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
§ 10 Datenspeicherung
Gemäß § 28 des
Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der
Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33
Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten
werden vertraulich behandelt. Sollten Sie Änderungen, Sperrung oder Löschung
Ihrer Daten wünschen, wenden Sie sich bitte an Fa. Frank Kunstofftechnik.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.
§ 11 Aufrechnung
Eine Aufrechnung
mit Ansprüchen der Fa. Frank Kunstofftechnik ist es seitens des Kunden nur zulässig, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Fa. Frank Kunstofftechnik
anerkannt worden sind.
§ 12 Gerichtsstand
(1) Bei allen sich
aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, soweit zulässig zu
vereinbaren, Gerichtsstand der Hauptsitz der Fa. Frank Kunstofftechnik.
§ 13 Sonstiges
(1) Sollten eine
oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird
durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Die Geltung des
UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(2) Buell® und Harley Davidson® sowie
andere Modell- oder Herstellerbezeichnungen werden nur als Richtlinie benutzt.
Wir sind keine Vertragshändler von Buell® , Harley Davidson® oder eines anderen Herstellers! |